Aktuelles
 

Heizungsanlage tauschen nach der Energiesparverordnung (EnEV)

 

Die EnEV verlangt, dass alte Öl- und Gasheizkessel, die in aller Regel unnötig viel Brennstoff zur Wärmeerzeugung benötigen, bis spätestens Ende des Jahres 2006 außer Betrieb genommen werden. Darunter fallen alle Kessel, die vor dem 1. Oktober 1978 (Inkrafttreten der 1.Heizungsanlagenverordnung) in Betrieb genommen worden sind.

Ein Brenneraustausch reicht nicht aus, die Kessel müssen ersetzt werden. Neue Kessel müssen in der Regel moderne Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sein.

Für Kessel, bei denen nach dem 1. November 1996 ein neuer Brenner eingebaut worden ist, um verschärfte Anforderungen der Kleinfeuerungsanlagenverordnung umsetzen zu können und Kessel, die die Abgasverlustgrenzwerte einhalten, die nach dem Bundes-Immissionsschutzrecht (BImSch) zulässig sind, dürfen noch bis spätestens Ende 2008 betrieben werden.

 

Wer es auf den " letzten Drücker " ankommen läßt, läuft Gefahr, nicht mehr die optimale Lösung realisieren zu können in Bezug auf Qualität und Preis.

 

1997 nahmen die Schornsteinfeger die Einstufungsmessungen vor, die diese Übergangsfristen festlegen. Sie reichen von Ende 1999 bis ins Jahr 2004.

Diese großzügigen Übergangsfristen der 1. BimSchV. bergen die Gefahr, daß die Anlagenbetreiber die Modernisierung bis zum unwiderruflichen letzten Termin aufschieben, mit der Folge, daß es zu Nachfragespitzen kommt, die sogar größer sind als die Ende 1991.

Gründe dafür können sein: Engpässe bei der Lieferung, inzwischen gestrichene Fördermittel, nicht mehr erhältliche günstige Finanzierungsmöglichkeiten u. a. m.

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
©Jens Kreib