Die EnEV verlangt, dass alte Öl- und Gasheizkessel, die in
aller Regel unnötig viel Brennstoff zur Wärmeerzeugung
benötigen,
bis spätestens Ende des Jahres 2006 außer Betrieb genommen
werden. Darunter fallen alle Kessel, die vor dem 1. Oktober 1978
(Inkrafttreten der 1.Heizungsanlagenverordnung) in
Betrieb genommen worden sind.
Ein Brenneraustausch reicht nicht aus, die Kessel
müssen
ersetzt werden. Neue Kessel müssen in der Regel moderne Niedertemperatur-Heizkessel
oder Brennwertkessel sein.
Für Kessel, bei denen nach dem 1. November 1996 ein neuer
Brenner eingebaut worden ist, um verschärfte Anforderungen
der Kleinfeuerungsanlagenverordnung umsetzen zu können und
Kessel, die die Abgasverlustgrenzwerte einhalten, die nach dem
Bundes-Immissionsschutzrecht (BImSch) zulässig sind,
dürfen noch bis spätestens Ende 2008 betrieben werden. |